Informationen zur neuen Grundsteuer

Aktuelles

Grundsteuerreform 2022


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3

JUN

Notwendige Informationen

2022    

3

JUN

Notwendige Informationen

2022    

Leistungsumfang

  • Datenaufbereitung
  • Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-1 BW)
  • Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-1 BW)
  • Überprüfung diverser Bescheide

Leistungsvergütung

Die Vergütung für die Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-1 BW) richtet sich nach der Anzahl Ihrer Immobilie(n) und Grundstücke:

1. Immobilie (Grundstück) 400,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
2. Immobilie (Grundstück) 350,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
ab 3. Immobilie (Grundstück) 300,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer


Sollte ein Mehraufwand wie z.B. Rückfragen von und an Behörden entstehen, wird dieser nach Zeitgebühr von 50,00 € (pro angefangener halber Stunde) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer weiterberechnet.

Die Vergütung für die Prüfung des Bescheides über den Grundsteuerwert und des Bescheides über den Grundsteuer-Messbetrag wird insgesamt mit 90,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Prüfung dieser beiden Bescheide eine wichtige Leistung darstellt, da es sich hierbei um Grundlagenbescheide handelt und bei Abweichungen innerhalb einer Frist von einem Monat Einspruch eingelegt werden kann/muss.

Die neuen geänderten Grundsteuerbescheide werden erst im Jahr 2025 ergehen. Somit können diese Bescheide von uns erst im Jahr 2025 geprüft und separat in Rechnung gestellt werden.

*Diese Preise sind nur für Immobilien im Bundesland Baden-Württemberg. Sollten Sie über eine Immobilie in einem anderen Bundesland verfügen, so können wir Ihnen gerne hierfür einen Kostenvoranschlag erstellen.

Kostenbeispiele für Erklärung und Bescheidprüfung:
(für jede Immobilie ist eine Erklärung zu fertigen)

insgesamt 1 Immobilie/Erklärung 400,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
insgesamt 2 Immobilien/Erklärungen 750,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
insgesamt 3 Immobilien/Erklärungen 1.050,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer

jede weitere Immobilie/Erklärung zusätzlich 300,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer

Bitte beachten, dass pro Immobilie (Grundstück) für die Bescheidprüfung 90,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird.

Bei NEUMANDANTEN erlauben wir uns, für die Erstanlage eine Gebühr i.H.v. 200 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu erheben.

Vermutlich werden die Schreiben der Finanzämter nicht gleichzeitig für alle Immobilien und Grundstücke an Sie versendet.

Sollten Sie uns mit der Erstellung der Erklärung(en) beauftragen, so senden Sie uns das/die Ihnen bereits vorliegenden Schreiben vom Finanzamt zusammen mit der Auftragsvereinbarung zu. Diese finden Sie unter Downloads im Bereich Unternehmen.

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  • Datenaufbereitung
  • Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-1 BW)
  • Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-1 BW)
  • Überprüfung diverser Bescheide

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Die Vergütung für die Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-1 BW) richtet sich nach der Anzahl Ihrer Immobilie(n) und Grundstücke:

1. Immobilie (Grundstück) 400,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
2. Immobilie (Grundstück) 350,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
ab 3. Immobilie (Grundstück) 300,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer


Sollte ein Mehraufwand wie z.B. Rückfragen von und an Behörden entstehen, wird dieser nach Zeitgebühr von 50,00 € (pro angefangener halber Stunde) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer weiterberechnet.

Die Vergütung für die Prüfung des Bescheides über den Grundsteuerwert und des Bescheides über den Grundsteuer-Messbetrag wird insgesamt mit 90,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Prüfung dieser beiden Bescheide eine wichtige Leistung darstellt, da es sich hierbei um Grundlagenbescheide handelt und bei Abweichungen innerhalb einer Frist von einem Monat Einspruch eingelegt werden kann/muss.

Die neuen geänderten Grundsteuerbescheide werden erst im Jahr 2025 ergehen. Somit können diese Bescheide von uns erst im Jahr 2025 geprüft und separat in Rechnung gestellt werden.

*Diese Preise sind nur für Immobilien im Bundesland Baden-Württemberg. Sollten Sie über eine Immobilie in einem anderen Bundesland verfügen, so können wir Ihnen gerne hierfür einen Kostenvoranschlag erstellen.

Kostenbeispiele für Erklärung und Bescheidprüfung:
(für jede Immobilie ist eine Erklärung zu fertigen)

insgesamt 1 Immobilie/Erklärung 400,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
insgesamt 2 Immobilien/Erklärungen 750,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
insgesamt 3 Immobilien/Erklärungen 1.050,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer

jede weitere Immobilie/Erklärung zusätzlich 300,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer

Bitte beachten, dass pro Immobilie (Grundstück) für die Bescheidprüfung 90,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird.

Bei NEUMANDANTEN erlauben wir uns, für die Erstanlage eine Gebühr i.H.v. 200 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu erheben.

Vermutlich werden die Schreiben der Finanzämter nicht gleichzeitig für alle Immobilien und Grundstücke an Sie versendet.

Sollten Sie uns mit der Erstellung der Erklärung(en) beauftragen, so senden Sie uns das/die Ihnen bereits vorliegenden Schreiben vom Finanzamt zusammen
mit der Auftragsvereinbarung zu. Diese finden Sie unter Downloads im Bereich Unternehmen.

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